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ISSD-D

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ISSD-D - Definitionen
- ICD-10 Kapitel V (F)


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F44.1 dissoziative Fugue

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Klinisch-diagnostische Leitlinien:

Eine dissoziative Fugue ist eine zielgerichtete Ortsveränderung von zu Hause oder vom Arbeitsplatz fort, wobei die betreffende Person sich äußerlich geordnet verhält. Zusätzlich liegen alle Kennzeichen einer dissoziativen Amnesie vor. In einigen Fällen wird eine neue Identität angenommen, im allgemeinen nur für wenige Tage, aber gelegentlich auch für lange Zeiträume und erstaunlich vollständig. Es kann eine Reise zu früher bekannten Plätzen und Orten mit gefühlsmäßiger Bedeutung erfolgen. Obwohl für die Zeit der Fugue eine Amnesie besteht, kann das Verhalten des Patienten während dieser Zeit auf unabhängige Beobachter vollständig normal wirken.

Diagnostische Leitlinien:

  1. Kennzeichen der dissoziativen Amnesie (F44.0);
  2. zielgerichtete Ortsveränderung über den üblichen täglichen Aktionsbereich hinaus (die Unterscheidung zwischen einer zielgerichteten Ortsveränderung und ziellosem Umherwandern muß von Personen mit Ortskenntnissen getroffen werden);
  3. Aufrechterhalten der einfachen Selbstversorgung (Essen, Waschen) und einfacher sozialer Interaktionen mit Fremden (wie Kauf von Fahrkarten oder Benzin, Fragen nach Richtungen, Bestellen von Mahlzeiten usw.).

Differentialdiagnose:

Die Unterscheidung gegenüber einer postiktalen Fugue, besonders bei Temporallappenepilepsie, ergibt sich meist eindeutig aus der Epilepsie Anamnese, dem Fehlen von belastenden Ereignissen oder Problemen und dadurch, daß die Aktivitäten und Reisen des Epileptikers weniger zielgerichtet und fragmentarischer sind. Wie bei der dissoziativen Amnesie kann die Unterscheidung von bewußter Simulation einer Fugue sehr schwierig sein.

Forschungskriterien:

  1. Die allgemeinen Kriterien für eine dissoziative Störung (F44) müssen erfüllt sein.
  2. Eine unerwartete, gleichwohl äußerlich normal organisierte Reise mit Entfernung von zuhause oder vom gewohnten Arbeitsplatz und den sozialen Aktivitäten; während dieser Zeit bleibt die Selbstversorgung weitgehend erhalten.
  3. Entweder teilweise oder vollständige Amnesie für die Reise, die das Kriterium C. für eine dissoziative Amnesie (F44.0) erfüllt.

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