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ISSD-D - Behandlungsrichtlinien


ISSD-D-Richtlinien für die Behandlung der Dissoziativen Identitätsstörung (Multiple Persönlichkeitsstörung) bei Erwachsenen Neufassung 1997

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Anhang 1: Umgang mit Grenzen

weiter -> Anhang 2: Glossar der DIS-spezifischen Terminologie

Überlebende von (sexueller) Mißhandlung und Vernachlässigung in der Kindheit sind im allgemeinen in Lebensumständen groß geworden, in denen persönliche Grenzen entweder nicht etabliert oder / und ständig verletzt wurden. Aus diesem Grund sollte die Behandlung in eine therapeutische Beziehung mit klaren Grenzen eingebettet sein. Die TherapeutIn ist dafür verantwortlich, eine solche therapeutische Beziehung zu definieren, und dabei eine Übereinkunft mit der KlientIn anzustreben und zu erzielen. (Anm. der Übersetzerin: Der letzte Halbsatz wurde hinzugefügt.)

Themen, die mit Grenzen und Grenzsetzungen zu tun haben, treten während der Behandlung immer wieder auf, wobei jeweils verhandelt und darüber diskutiert werden muß. Die meisten ExpertInnen stimmen darin überein, daß die KlientIn eine klare Äußerung bereits kurz nach dem Beginn der Behandlung benötigt, was die Grenzen der therapeutischen Beziehung betrifft. Diese Äußerung mag vielleicht nicht sofort von der KlientIn verstanden werden, es kann mehrere Sitzungen dauern, bis darüber eine Übereinkunft erzielt wird, und es kann erforderlich sein, diese zu mehreren Zeitpunkten in der Therapie zu wiederholen. Die Diskussion um therapeutische Grenzen kann manche oder alle der folgenden Themen umfassen: Länge und Zeitpunkt der Therapiesitzungen, Stundensatz und Bezahlungsmodalitäten, Fragen der Kassenfinanzierung, Schweigepflicht und ihre Grenzen bzw. Ausnahmen, Kontaktaufnahme mit der TherapeutIn zwischen den Sitzungen, Vorgehen bei ggf. notwendigen Klinikaufenthalten, Akte der KlientIn und wer Zugang dazu hat, Körperkontakt (ja oder nein, und falls ja, in welcher Form) zwischen KlientIn und TherapeutIn, Beteiligung von Familienmitgliedern der KlientIn oder anderen für sie wichtigen Personen in der Therapie, Diskussion der Erwartungen der TherapeutIn hinsichtlich der Art, wie die KlientIn mit selbstzerstörerischem Verhalten umgehen sollte, rechtliche Bedingungen für den Einsatz von Hypnose als Teil der Behandlung (so wird das unter Einsatz von Hypnose erinnerte Material gewöhnlich als Beweismittel vor Gericht nicht zugelassen) etc.

Die Behandlung sollte üblicherweise im Therapiezimmer der TherapeutIn stattfinden. Es ist nicht angemessen, wenn eine KlientIn bei der TherapeutIn zu Hause bleibt oder die Familienmitglieder der TherapeutIn fortlaufenden außertherapeutischen Kontakt mit der KlientIn haben. Die Behandlung findet gewöhnlich von Angesicht zu Angesicht statt, nicht auf einer Analytikercouch, obwohl das letztere auch akzeptabel ist, falls die TherapeutIn über eine psychoanalytische Ausbildung verfügt. Die Behandlung sollte üblicherweise zu vorher vereinbarten Zeiten stattfinden und bis auf klar definierte Ausnahmen eine vorher vereinbarte Länge haben. Die in der Behandlung von DIS erfahrenen KlinikerInnen bemühen sich im allgemeinen, jede Sitzung zum vorher vereinbarten Zeitpunkt zu beenden.

Die TherapeutIn muß sich nach den jeweils gültigen rechtlichen und ethischen Richtlinien richten, was die Annahme und den Austausch von Geschenken zwischen TherapeutIn und KlientIn, die gegenseitige Beziehung und den Therapievertrag angeht.

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