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300.15 (F44.9) Nicht Näher Bezeichnete Dissoziative Störung

Diese Kategorie ist für Störungen gedacht, bei denen das vorherrschende Merkmal ein dissoziatives Symptom ist (d.h. eine Unterbrechung von integrativen Funktionen des Bewußtseins, des Gedächtnisses, der Identität oder der Wahrnehmung der Umgebung), das nicht die Kriterien für irgendeine spezifische Dissoziative Störung erfüllt. Beispiele sind u. a.:

  1. Fälle, die einer Dissoziativen Identitätsstörung ähneln, die jedoch nicht sämtliche Kriterien für diese Störung erfüllen. Beispiele sind
    1. es existieren nicht zwei oder mehr abgrenzbare Persönlichkeitszustände oder
    2. Amnesie für wichtige persönliche Informationen tritt nicht auf.
  2. Derealisation bei Erwachsenen, die nicht von Depersonalisation begleitet wird.
  3. Zustände von Dissoziation bei Personen, die einem langen und intensiven Prozeß von Zwangsmaßnahmen zur Veränderung von Einstellungen ausgesetzt waren (z.B. "Gehirnwäsche", Gedankenbeeinflussung oder Indoktrination in Gefangenschaft).
  4. Dissoziative Trance-Störung (F44.3): einzelne oder wiederkehrende Störungen des Bewußtseins, der Identität oder des Gedächtnisses, die in bestimmten Gebieten oder Kulturen verbreitet sind. Dissoziative Trance beinhaltet eine eingeschränkte Bewußtheit von unmittelbaren Umgebungsbedingungen oder stereotypes Verhalten oder Bewegungen, die erfahren werden als seien sie außerhalb der eigenen Kontrolle. Besessenheitstrance beinhaltet das Ersetzen der normalen Erfahrung persönlicher Identität durch eine neue Identität, die auf den Einfluß eines Geistes, einer Macht, einer Gottheit oder einer anderen Person zurückgeführt wird und mit stereotypen "unwillkürlichen" Bewegungen oder Amnesie verbunden ist. Beispiele sind Amok (Indonesien), Bebainan (Indonesien), Latah (Malaysia), Pibloktoq (Arktis), Ataque de nervios (Lateinamerika) und Besessenheit (Indien). Die Dissoziative oder Trance-Störung ist kein normaler Teil akzeptierter kollektiver, kultureller oder religiöser Praktiken (siehe S.816 für Vorgeschlagene Forschungskriterien).
  5. Bewußtseinsverlust, Stupor oder Koma, die nicht auf eine körperliche Erkrankung zurückgeführt werden können.
  6. Ganser-Syndrom (F44.80): das Geben von annäherungsweise richtigen Antworten auf Fragen (z.B. "2 plus 2 ist 5"), wenn dies nicht mit einer Dissoziativen Amnesie oder Dissoziativen Fugue einhergeht.